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71(3)
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71(3) -Übersetzung der Patentansprüche
Wenn Sie vom EPA die Erteilungszusage (auch als Mitteilung nach Regel 71(3) erhalten, werden Sie gebeten, die Patentansprüche in die anderen beiden offiziellen Sprachen des EPA übersetzen zu lassen.
Tragen Sie Ihre EP-Nummer und das Datum ein
EP-Anmeldung Nr.
or
EP-Veröffentlichung Nr.
EP
EP
(01234567 or 01234567.8)
(1234567)
Ihre Nummer (freiwillige Angabe)
Patentsprache
englisch
französisch
deutsch